2013-04-17

Mit der DFG und CIB nach WorldShare und Alma

Zur Klarstellung: Auch dieser Text spiegelt - wie der Rest dieses Blogs - alleine meine Meinung und nicht die meines Arbeitgebers wider.
Die DFG hat am 15. März den Ausgang der wichtigen DFG-Ausschreibung "Neuausrichtung überregionaler Informationsservices" verkündet. Ich denke, das Thema verlangt ein bisschen mehr Aufmerksamkeit in der Fachwelt als ihm bisher zugekommen ist, weil es sich eben nicht um eine der üblichen DFG-Ausschreibungen handelt, sondern um den erklärten Versuch, "einen umfassenden Umstrukturierungsprozess mit anzustoßen und zu unterstützen", der eine grundlegende Veränderung der Informationsinfrastruktur in Deutschland mit sich bringen kann. Im Themenfeld 1 "Bibliotheksdateninfrastruktur und Lokale Systeme" wurde der Antrag "Cloudbasierte Infrastruktur für Bibliotheksdaten (CIB)" bewilligt, mit dem ich mich hier näher befassen möchte.

Letzte Woche wurden Teile des CIB-Antrags veröffentlicht wie auch der von der DFG abgelehnte Konkurrenzantrag zum Projekt libOS. (Disclaimer: Ich habe am libOS-Antrag mitgeschrieben.) Ich begrüße diese Publikationen der Anträge und hoffe, so etwas macht Schule. (Jetzt sind die Antragssteller aus den anderen drei Themenbereichen am Zuge.) Ich habe bereits in einem Blogpost vom September 2011 für mehr Offenheit und Transparenz bei der Weiterentwicklung der deutschlandweiten Informationsinfrastruktur plädiert und am Beispiel der britischen Discovery-Initiative aufgezeigt, wie so etwas ablaufen kann. Schade, dass wir beim Neuaufbau der deutschen Informationsinfrastruktur diese Bewegung hin zu mehr Transparenz erst jetzt erleben, nachdem das Verfahren mehrere Jahre gelaufen ist und nachdem bereits beschlossen wurde, wohin die Reise gehen soll.

Ich habe mir den Gewinnerantrag CIB mal näher angeschaut, da er hoffentlich Aufschluss darüber geben wird, innerhalb welcher Infrastruktur wir in Zukunft unsere Arbeit erledigen werden. Zunächst mal scheint mir dieser Antrag rhetorisch recht wirkungsvoll umgesetzt zu sein. Er basiert auf einigen wenigen Grundannahmen über die zukünftige Entwicklung des Einsatzes von Bibliothekssoftware in Deutschland. Die Prognose wird in dem Antragstext mehrmals wiederholt, so dass sie sich im Kopf des Lesers gut verankern kann. Antworten zur konkreten technischen Umsetzung des Projekts und andere Details werden ausgespart (was sicher auch daran liegt, dass dazu derzeit einfach wenig gesagt werden kann). Eine Abbildung der beabsichtigten Systemarchitektur gibt es nicht.


Keine Alternative zu Cloudsystemen kommerzieller Hersteller

Welches sind nun die Annahmen, die stetig wiederholt werden? Die dem Antrag zugrundeliegende Prognose ist: Sämtliche Verbundsysteme und der Großteil der lokalen Bibliothekssysteme in den deutschen Wissenschaftlichen Bibliotheken würden auf die neuen "Cloudsysteme" von Ex Libris und OCLC migriert werden. Besonders deutlich wird dies in den Prämissen des Antrags. "Prämissen" verstehe ich als Voraussetzungen, von denen abhängt, ob der Antrag überhaupt Sinn ergibt für den Aufbau einer nationalen Informationsinfrastruktur. Die Antragssteller machen aber deutlich, dass sie darunter vielmehr eine - sehr wahrscheinlich eintretende - Prognose oder Vorhersage verstehen. Die drei Prämissen lauten (S. 8f):
  1. "Die Katalogisierung findet zukünftig nicht mehr in regionalen Verbunddatenbanken oder einer nationalen Aggregationsebene statt, sondern in einer international ausgerichteten Umgebung mit internationalem Regelwerk." Das heißt, regionale Verbundkataloge werden verschwinden und nicht durch nationale, sondern internationale Verbundkataloge ersetzt werden.
  2. "Ein nationaler Datenpool im Sinne eines 'nationalen Nachweises' kann in Form einer virtuellen Sicht auf den deutschen Teilbestand der internationalen Datenplattformen ('deutsches Datenfenster') und in Form von 'physischen' Ausspeicherungen generiert werden." Priorität hat demnach die Integration der Daten in proprietäre Cloudsysteme. Ein nationaler Nachweis kann - so man noch die Notwendigkeit sieht - in einem nachrangigen Verfahren generiert werden.
  3. "Die heute unter dem Begriff 'Lokalsystem' subsummierten Funktionen und Services werden ebenfalls weitgehend in cloudbasierte Managementsysteme verlagert." Nicht nur Verbundkataloge werden in die internationale "Cloud" verlagert, sondern eben auch der Großteil der lokalen Bibliothekssysteme.
Der Antrag macht keinen Hehl daraus, an welche "cloudbasierten Managmentsysteme" konkret gedacht wird: WorldShare von OCLC und Alma von Ex Libris. Auf Seite 9 heißt es etwa:
"Das von den Konsortialpartnern vorgeschlagene Infrastrukturmodell sieht vor, die Katalogisierung in den Verbundbibliotheken künftig in internationalen Katalogisierungsumgebungen, wie sie derzeit bereits von den beiden genannten Bibliothekssystemprovidern zur Verfügung gestellt werden, durchzuführen. Dies wird – sieht man auf die deutsche Bibliothekslandschaft – im Regelfall entweder die WorldShare-Umgebung von OCLC (mit dem WorldCat als globalem Datenpool) oder die Alma-Umgebung von Ex Libris (mit der Community Zone als ebenfalls globalem Datenpool) sein."
"Da die Antragsteller bewusst die zurzeit verfügbaren Plattformen als Ziel und zukünftige Arbeitsumgebung ihrer Migrationsstrategie ansehen", integrieren sie auch einen zweiseitigen Werbeblock für OCLC und Ex Libris in ihren Antrag (S. 4-6), in dem man die bekannten Informationen der beiden Hersteller zu ihren Systemen wiederfindet. Als Vorteile dieser Cloudsysteme werden "spürbare Reduzierungen bei der Applikations- und Systembetreuung, die Standardisierung von Arbeitsabläufen und Kernprozessen sowie zahlreiche Möglichkeiten der kooperativen Nutzung von Datenressourcen" und "Effizienzsteigerungen bei der Abwicklung von Routineaufgaben" (S.3) hervorgehoben.
Offensichtlich gegen Ende erst in den Text eingefügt, wird an einer Stelle auch das Open-Source-System Kuali OLE erwähnt, das "kontinuierlich beobachtet und gegebenenfalls in das Arbeitsprogramm einbezogen" werde (S.8).

Die Zukunft der in Deutschland erfassten bibliothekarischen Metadaten ist also in den Cloudsystemen von OCLC und Ex Libris zu suchen. Sollten manche Bibliotheken noch überlegen, ob sie WorldShare/Alma oder vielleicht doch lieber etwas anderes als zukünftiges System wählen sollen, dann werden sie nun durch die DFG mit Förderung dieses Antrags in eine bestimmte Richtung geleitet. Mindestens die BVB-, KOBV-und HeBIS-Bibliotheken werden sich wohl OCLC und Ex Libris zuwenden, weil eine Migration ja nun durch die DFG empfohlen und gefördert wird.

Exit-Strategie?

Soweit kann ich dem Antrag nicht unbedingt widersprechen, hört es sich für mich doch wie eine konsequente Fortführung der Shoppingmentalität in Bezug auf Bibliothekssysteme und der daraus resultierenden Herstellerabhängigkeit an, wie wir sie in der Bibliothekswelt seit Jahrzehnten kennen. [1] Dementsprechend musste in den CIB-Antrag nicht viel Kreativität fließen, wird doch meist das Offensichtliche benannt und beschworen.
Was mich allerdings vom Hocker gehauen hat, ist die einzige Stelle im Text, die Bezug nimmt auf die in der DFG-Ausschreibung geforderte "Herstellerunabhängigkeit". Nachdem auf Seite 9 abermals der allseitige Umstieg auf die OCLC/Ex-Libris-Cloud angekündigt und knapp dessen Vorteile hervorgehoben werden, folgt das hier:
"[Ex Libris' und OCLCs Plattformen für das Bibliotheksmanagement] können zur Entwicklung nutzergetriebener, spezifischer Applikationen eingesetzt werden, für die sowohl WorldShare wie auch Alma auf der Basis offener Schnittstellen bereits spezielle Programmierumgebungen anbieten. Da alle Plattformen die Erstellung kundenspezifischer Funktionserweiterungen erlauben und darüber hinaus auch über offene Schnittstellen in lokale Dienste eingebunden werden können, zeichnet sich für das zukünftige Dienstleistungsportfolio von Bibliotheken das vielversprechende Bild einer serviceorientierten "Orchestrierung" von Diensten ab. In diesem entwicklungsoffenen Konzept wird der Bedarf der Bibliotheken an lokalspezifischen Zusatzdiensten gedeckt, ohne den Gefahren eines Vendor- oder Technology-Lock-ins zu erliegen."
Ich verstehe die Argumentation wie folgt: Da WorldShare und Alma "offene Schnittstellen" anbieten, auf deren Basis man zusätzliche Dienste anbieten kann, ist die Gefahr eines Vendor- oder Technology-Lock-ins gebannt. Hat das eine etwas mit dem anderen zu tun? Meines Erachtens ist diese Aussage Bullshit und erklärt überhaupt nichts, selbst wenn die Schnittstellen für jeden nutzbar und offen lizenziert wären. Abgesehen davon wird "offen" hier als reiner Marketingbegriff verwendet. Die Verwendung hat nichts mit der allseits anerkannten Open Definition zu tun. So sind die WorldShare Web Services bestenfalls für nicht-kommerzielle Akteure nutzbar, meist aber nur durch "Qualifying Insitutions", womit zahlende Kunden gemeint sind. (Im "OCLC Developer Network handbook" heißt es: "Qualifying institutions. Your organization must contribute to WorldCat and maintain a subscription to WorldCat on FirstSearch (or subscribe to WorldCat.org, for non-US").) Bei Alma werden die API-Nutzungsbedingungen wahrscheinlich nicht anders aussehen. Fazit: Der Antrag sagt an keiner Stelle, wie er wirklich mit der Gefahr eines Lock-ins umgehen will, "Offenheit" wird als Marketingbegriff verwendet. Von Exit-Strategien - wenn etwa ein System nicht mehr weiterentwickelt wird oder die Dienstleistung unbezahlbar wird - ist keine Rede. Oder irre ich mich vielleicht doch? Auf Seite 20 heißt es:
"Ex Libris und OCLC sichern vertraglich zu, dass im Falle einer Vertragsauflösung alle Daten einer Bibliothek bzw. eines Bibliothekssystems in einem Standardaustauschformat zurückgeliefert werden. Dies umfasst auch die Daten, die von den Bibliotheken nicht selbst erstellt, sondern nur genutzt wurden ("Ex Libris Guidelines for the Community Catalog", "OCLC Security Whitepaper")."
Aha, wo finden sich denn diese Verträge? Ich wüsste gerne, ob es hier um mehr als Nutzerdaten, Titel- und Normdaten geht. Ich glaube nicht, dass statistische Daten zur Erwerbung und Ausleihe oder weitere durch eine Bibliothek generierte Daten ohne Weiteres aus dem System exportiert werden können. Um Genaueres zu erfahren, habe ich mich auf die Suche nach den "Ex Libris Guidelines for the Community Catalog" und dem "OCLC Security Whitepaper" gemacht. Leider sind beide Dokumente über Google nicht zu finden dies gilt auch für das im Antrag verlinkte OCLC Security Whitepaper. Allerdings ist dieses im Google Cache sowie dem Internet Archive vorhanden. Nach einem schnellen Durchschauen des Dokuments muss ich allerdings sagen, dass die Lieferung von Daten nach Vertragsauflösung nirgendwo angesprochen wird...

Nationale Infrastruktur? Nichts da!

Wie will der Antrag denn nun die in der DFG-Ausschreibung geforderte "Integration der nationalen Erschließungsdaten zur Schaffung einer funktional einheitlichen Katalogisierungs- und Datenplattform" umsetzen? - Gar nicht. Die Antragsteller interessieren sich augenscheinlich in erster Linie für ihre eigenen Kunden. Mir scheint als sei der primäre Zweck des Antrags, die Migration der BVB-, KOBV- und HeBIS-Verbundbibliotheken in die OCLC-/Ex-Libris-Cloud zu finanzieren. Auf Seite 9 heißt es entsprechend:
"Die antragstellenden Verbünde erklären, die hier skizzierte künftige Bibliotheksdateninfrastruktur bei erfolgreicher Projektumsetzung in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen zu institutionalisieren und dauerhaft zu betreiben, sofern die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen."
Eine Antwort darauf, wie das Konzept auf die anderen Verbünde ausgeweitet werden soll, bleibt der Antrag schuldig.

Fragwürdig ist auch, dass wahrscheinlich ein Großteil der DFG-Geldmittel direkt oder indirekt an zwei kommerzielle Bibliothekssystemhersteller gehen dürfte. Ich wüsste gerne, ob so etwas gängige Praxis ist oder ob eine Förderung der Produktentwicklung bestimmter Marktteilnehmer mit öffentlichen Geldern nicht problematisch wäre. Ob überhaupt Geld für die Hersteller vorgesehen ist und wieviel genau, ist leider unklar, weil offensichtlich nicht der eingereichte Antrag, sondern mindestens eine gekürzte Fassung veröffentlicht wurde. Der Abschnitt zu den beantragten Mitteln ist vor der Publikation aus dem Antrag entfernt worden. (Siehe auch diese Mail von Rita Albrecht an Inetbib. (Update 2013-04-17, 15:30: Rita Albrecht schreibt auf Inetbib, dass Aufwände der privaten Anbieter nicht Gegenstand des Antrags seien, sondern nur was "auf Seiten der beteiligten Verbuende und Bibliotheken an Leistungen in den Prozess" eingbracht werde. Das hört sich so an, als wären keine Fördergelder für die kommerziellen Anbieter eingeplant.))

Wird der Antrag überhaupt umgesetzt?

Bevor man sich jetzt mit dem Antrag näher auseinandersetzt und überlegt, wie das Schlimmste zu verhindern ist, sollte man allerdings erstmal abwarten, ob sich die Sache nicht von selbst erledigt. Schließlich muss überhaupt erst einmal geklärt werden, ob die Speicherung der Daten außerhalb Deutschlands auf Servern anderer europäischer Länder überhaupt mit dem deutschen Datenschutz vereinbar ist. Genau dies soll gemäß der Projektplanung des CIB-Antrags (S.22) im ersten Projektjahr geschehen. Konkret heißt es dazu auf Seite 19f des Antrags:
"Bei beiden Systemanbietern werden die Verwaltungsdaten für deutsche bzw. europäische Bibliotheken auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespeichert, so dass sowohl die Zertifizierung der Rechenzentren als auch die Einhaltung des Datenschutzes dem EU-Recht unterliegt. Nach der Rechtsauffassung der Anbieter wird dies als ausreichend betrachtet, um den Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten. Basierend u.a. auf Berichten der EU-Agentur für Internetsicherheit Enisa wird eine Speicherung in Deutschland daher nicht als zwingend notwendig erachtet. Dies gilt es dennoch zu prüfen.
Um hier Sicherheit zu gewinnen, sollten als externe Aufträge die Erstellung eines Gutachtens zu den rechtlichen Anforderungen an die Nutzung von cloudbasierten SaaS-Bibliotheksmanagement-Applikationen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und Datensicherheit (Systemverfügbarkeit, physische, Netz- und Applikationssicherheit, Integrität, Vertraulichkeit und Löschung von Daten etc.) sowie die Erarbeitung eines Musters für vertragliche Regelungen mit den Anbietern über die Datenhoheit, über die Einhaltung von einschlägigen Datenschutzrichtlinien und Richtlinien zur Datensicherheit vorgesehen werden."
Ich habe keine Ahnung von der relevanten Gesetzgebung. Allerdings habe ich mitbekommen, dass eine Antwort auf diese Fragen nicht leicht ist und einige Zweifel daran bestehen, ob deutsche Institutionen Nutzerdaten auf Servern bspw. in den Niederlanden speichern dürfen. Mal sehen, was bei dem externen Gutachten herauskommt...


[1] Softwareshopping ist nicht per se problematisch. Allerdings halte ich es als eine langfristige Strategie in öffentlichen Einrichtungen für geboten, die Entwicklung entsprechender Open-Source-Systeme auszuschreiben und einzukaufen wie es etwa beim Kuali-OLE-System geschieht, dessen Entwicklung von HTC Global Services durchgeführt wird. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Herstellerunabhängigkeit.

11 Kommentare:

Jörg Prante hat gesagt…

"Ich habe keine Ahnung von der relevanten Gesetzgebung."

Ganz egal welche Gesetzgebung, es kommt auf das Dateneigentum an.
Daten in der Cloud gehören immer den Cloudanbietern. Den Nutzern werden sie weggenommen. Das bestimmt auch die Datenbankrichtlinie der EU. D.h. Bibliotheken bauen laut CIB gar keine Kataloge mehr selber auf, sondern lizenzieren sie nur noch. D.h. sie bezahlen schwer Geld dafür, dass sie etwas "dürfen", nämlich ihre Nachweise einbringen, und in der Masse untergehen.

Das geht auch so weit, dass die gewonnenen Logfiles und Bewegungsdaten bei der Katalogisierung kostenlos von den Cloudbetreibern an Dritte verscherbelt werden können - an Social Web Firmen z.B. D.h. die Cloudanbieter machen Gewinn, die Bibliotheken zahlen dafür auch noch mehr Geld als vorher.

Es droht auch auf diese subtile Weise eine Privatisierung öffentlichen Eigentums - aber ohne die öffentlich finanzierten Bibliotheken dafür zu entschädigen.

Mit der Leihverkehrsordnung der KMK passt das Cloudlizenzmodell nicht zusammen. Die Leihverkehrszentralen bestimmen, welche Nachweisdatenbanken zu nutzen sind, was Fernleihe angeht - dafür sind die Verbundkataloge ja mal aufgebaut worden. Da ist es egal, wieviele Leihverkehrszentralen man am Ende haben will, das Prinzip ändert sich nicht.

Unknown hat gesagt…

Insbesondere die im CIB-Antrag mehr oder weniger stillschweigend präsupponierte Willigkeit, vor allem Fähigkeit der teilnehmenden Bibliotheken, ihre Lokalsysteme samt allen daran hängenden Workflows und sonstigen technischen Infrastrukturen aufzugeben und die Daten in ein Blackbox-System wie ALMA zu migrieren, ist zu hinterfragen. Datenmigration ist ein mörderisches Problem für Bibliotheken, übrigens ohne dass durch die Migration unmittelbar Mehrwerte für die Kunden, wohl aber meist eine Reihe von Einschränkungen bzw. Umstellungsnotwendigkeiten entstehen.

Linked Open Data, ein Thema, das der libOS-Antrag immerhin zentral stellt, ausführlich darstellt und für das auch schon infrastrukturelle Voraussetzungen in den antragstellenden Verbünden und in der DNB geschaffen sind, kommen im CIB-Antrag nur am Rande im Rahmen vager Formulierungen vor, z.B.: "Zusätzlich kann so die Bereitstellung von Linked (Open) Data sichergestellt werden, soweit dies nicht bereits von den Anbietern auf Basis der Gesamtdaten realisiert wird oder auch hierfür spezielle Anforderungen hinsichtlich der
verwendeten Ontologie oder des Formats bestehen." (S. 17) Man beachte die Klammer um den Begriff "Open". Explizit werden hingegen den Zugang einschränkende Schutzmechanismen erwähnt, die gegebenenfalls (auf Wunsch von OCLC /Ex Libris?) zu entwickeln sind: "Für auf diesen Daten aufgesetzte Dienste sind gegebenenfalls Berechtigungskonzepte bzw. Zugriffsbeschränkungen zu entwickeln." (Ebd.)

Insgesamt bleibt fragwürdig, ob die Vorteile eines INTERnationalen Datenpools und Katalogisierungsplattform die Nachteile ausgleichen, die durch die Tatsache der fremdbestimmten, inflexiblen Datenformate und der generisch nach dem One-Size-Fits-All-Prinzip ausgerichteten Servicekonzepte von Marktführern entstehen.In einer (zukünftigen) Welt des Semantic Web geht es doch eher um die sinvolle, tiefe Verlinkung bzw. Relationierung dezentraler Daten, die ZUSAMMEN beste Voraussetzungen für eine lokal selbstbestimmte Datenhaltung/Katalogisierung bieten, als um die Schaffung von Datensilos - welcher Größe auch immmer.

Anonym hat gesagt…

* Aufgrund der personellen Verflechtungen wird ja wohl OCLC bei der Vergabe von lukrativen Aufträgen zum Zuge kommen und nicht exL.

* Darüber hinaus hat der WC ja bereits einen Bestandsnachweis über die meisten Verbundkataloge, so daß der Migrationsaufwand beherschbar ist.

* Bibliotheken sind oft immer noch klassisch mit geisteswissenschaftlich orientierten Personal besetzt und kommen als Träger einer modernen, Ingenieur/Informatik-dominierten Informationsinfrastruktur wohl nach DFG-Meinung nicht in Frage.

* Konsequenterweise dürften Bibliotheken damit ein Auslaufmodell sein und nach dem vollzogenen Umzug in die Cloud verschwinden.


Alfred N.

Anonym hat gesagt…

Eine spannende Frage bleibt aber bislang noch offen: Wozu brauchen wir nach dem Umstieg "in die Cloud" noch die Verbundzentralen bzw. die darin gesammelte IT-Kompetenz? Schafft man sich hier nicht teilweise selbst ab? Ich würde den letzten Punkt von Alfred N. eher so deuten: nicht die Bibliotheken sind ein Auslaufmodell ("offline services" werden ja immer benötigt und irgendwo müssen die Medien ja auch physisch aufbewahrt werden), sondern die Verbundzentralen.

Anonym hat gesagt…

@Anonym Der Modifikation von Alfred N.'s Kommentar kann ich nur zustimmen. Die Bibliotheken werden hier (noch?) nicht abgeschafft, Verbundkataloge schon. Die Abschaffung der vielen verschiedenen Verbundkataloge und deren Aufgehen in einer (inter)nationalen Lösung ist ja auch eine zentrale Forderung der DFG-Ausschreibung.

Verbundzentralen übernehmen aber meist auch über die Verbundkatalogisierung hinausgehende Aufgaben. Deshalb ist könnten sie nach einem Aufgehen der Verbundkataloge in der "Cloud" ihre IT-Kompetenz weiterhin bei der Erledigung anderer Aufgaben - womöglich auch neu entstehender - einbringen...

Anonym hat gesagt…

Ja, IT-Kompetenz wird benötigt. Oder, wie es schon formuliert wurde:
"Libraries will serve research as part of the Linked Open Data web – or become insignifacnt".
Aber das Bibliotheken auch physisch verschwinden: wohl eher nicht.
Das hat dann aber eher etwas mit Museumsbetrieb als mit "Informationsinfrastruktur" zu tun.
Was die IT-Kompetenz der Verbünde angeht: so richtig positioniert und Kompetenzen im Semantic Web aufgebaut hat sich ja eigentlich nur das HBZ ? Deshalb ist es natürlich wirklich schade bis unverständlich, wie die DFG hier entschieden hat (ich habe nichts mit dem HBZ zu tun, nebenbei bemerkt).

Alfred N.

Anonym hat gesagt…

Ich stimme Ihnen übrigens vollständig zu. Ich habe nach diesem Geschehen das Papier des WR "neu gelesen" mit der Frage, wer dieses eigentlich geschrieben hat. Wie kann es sein, dass wir hier auf Jahre hinaus, noch dazu mit öffentlichen Fördergeldern abhängig gemacht werden von 1-2 Großkonzernen und dabei übrigens die Anpassung an unsere Kunden vollständig verloren gehen kann UND. in das amerikanisch-verblödete Informations- und Datenausbeutungssystem geworfen - informationell frei kann man das ja wohl nicht nennen. Was hier passiert ist so etwas wie Gleichschaltung. Ich verstehe nicht, warum niemand mehr dagegen die Stimme erhebt und leider auch unsere Verbunddienstleister das auch noch kanalisieren. Auch die Versteifung auf Aleph in NRW hat mir nie gefallen..wettbewerbsrechtlich ist das jenseits jeder giveaways auf Biblithekskongressen hochgradig verboten und ich! mache das nicht mit.

Anonym hat gesagt…

Zum Datenschutz:

Selbst wenn es nach deutschen und/oder EU-Recht erlaubt sein sollte, persönliche Daten in der Cloud zu speichern, muss das kritisch gesehen werden. Eine niederländische Studie (http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2181534) kommt u.a. zum Schluss, dass auch wenn der Server in der EU steht, ein Zugriff US-amerikanischer Behörden möglich sein kann, sofern die Betreiberfirma des Servers in den USA beheimatet ist (trivial), oder, und jetzt kommt's, wesentliche und regelmäßige Geschäftsbeziehungen in die USA unterhält (sinngemäß wiedergegeben) Diese Bedingungen treffen ja wohl auf beide Firmen zu.

Zur Offenheit der Systeme:

Kommt niemand der Entscheider ins Grübeln, wenn er hört, dass das norwegische Bibliothekskonsortium BIBSYS und die finnische Nationalbibliothek sich von jeweils beiden Partnern abgewendet haben? Die Entscheidungen sind gewiss nicht leichtfertig getroffen worden. Siehe http://www.librarytechnology.org/ltg-displaytext.pl?RC=17123 und http://www.nationallibrary.fi/libraries/uutiset/1331717164960.html)

Anonym hat gesagt…

Zum LiBOS-Antrag:

Hallo,

auch wenn die Debatt CIB vs. LiBOS schnell abgeflautet ist, hier einige Eindrücke und Fragen zum LiBOS-Antrag:

-sehr gründlich gestellter Antrag
-die Heterogenität der gegenwärtigen Verbundlandschaft spiegelt sich darin gut wider
-trotz des geplanten nationalen Zentrums scheint sie sich darin aber auch zu perpetuieren
-die relativ detailliert aufgeführten, aber vom Ergebnis her etwas unbestimmt bzw. zu vorsichtig klingenden einzelnen Arbeitsschritte (Meilensteine) wie z.B. die Errichtung der LiBOS-Trägergesellschaft erst im 54. Projektmonat könnten Zweifel an der Umsetzbarkeit des Projekts wecken
-angesichts der Dauer, der parallel voranschreitenden WWW-Entwicklung und den Cloud-Angeboten verbreiteter Bibliothekssoftware-Anbieter (OCLC/EX Libris), die mit deren Wunsch einhergehen dürfte, weniger in die Pflege von Pica und Aleph zu investieren:
-stellt sich da nicht die Frage nach dem Wert des letztlich mit LiBOS erreichten Ergebnisses als (nur) nationalem Erschließungs- und Datenpool?
-dass nur die Furcht vor Kontrollverlust durch kommerzielles Cloud-Computing die Absage an WS und Alma rechtfertigt, erschließt sich mir angesichts der WWW-Entwicklungen und der hierzulande bereits bestehenden Marktdominanz von OCLC/ExLibris auch nicht so recht

Grüße in die Runde,

ein Azubi

Anonym hat gesagt…

@ein Azubi

Sicherlich gibt es an dem libOS-Antrag einiges zu kritisieren. Das bleibt nicht aus, wenn Vertreter von vier verschiedenen Institutionen einen gemeinsamen Antragstext schreiben. Allerdings hat der Antrag immerhin Wege gesucht, wie die deutsche Bibliothekswelt wichtige Teile ihrer zukünftigen Infrastruktur in Eigenregie aufbauen und pflegen könnte anstatt diese Aufgaben an kommerzielle Bibliothekssystemhersteller auszulagern. Wenn man - wie die CIB-Antragssteller und die DFG und d - von der "bestehenden Marktdominanz" Ex Libris' und OCLCs in Deutschland ausgeht und der Alternativlosigkeit einer zukünftigen breiten Nutzung ihrer Cloudangebote, dann ist das CIB-Szenario nur die logische Folge. Wenn man die "Prämissen" des CIB-Antrags teilt, kommt man logischerweise zu demselben Ergebnis.


Ich teile diese Prämissen allerdings nicht unbedingt und kritisiere vor allem ihre mangelnde Verankerung in einem Prozess der Evaluation und des Vergleichs verschiedener Möglichkeiten. Andere Wege jenseits der eingetretenen Pfade wurden m. E. nicht ausreichend evaluiert. Ich persönlich - und damit spreche ich ausdrücklich wie immer weder für das hbz noch irgendwelche anderen libOS-Antragssteller - sehe in der gegenwärtigen Umbruchssitation in Bezug auf Systemsoftware, Austauschformate (Bibframe), Katalogisierungsregeln (RDA) etc. eine große Chance, gewachsene Strukturen zu hinterfragen und zumindest neue Ansätze und Konzepte einmal durchzudenken und -zurechnen und in Erwägung zu ziehen. Einige wenige internationale Akteure (wie z. B. Libris in Schweden, die Auftraggeber von Kuali OLE oder offensichtlich auch die finnische Nationalbibliothek (siehe etwa eine Präsentation bei der diesjährigen LIBER-Konferenzhier (pptx)) nutzen diesen Handlungsspielraum, indem sie versuchen, mit Open-Source-Entwicklungen ihre Unabhängigkeit und die Zukunftsfähigkeit ihrer Systeme zu vergrößern. Ich finde es schade, dass es in Deutschland nie eine transparente, offene Diskussion und Evaluation der verschiedenen Möglichkeiten gegeben hat, sondern von vornherein die Zukunft der lokalen Bibliothekssysteme in der Alma-/WMS-Cloud als Voraussetzung angenommen wurde. Was mich an dem Ganzen am meisten stört ist (wie ich schon 2011 geschrieben habe) also primär der Prozess, der vorerst in der CIB-Förderung mündete, und erst sekundär das Ergebnis, das aber aufgrund des mangelhaften Entstehungsprozesses m. E. nicht ausreichend legitimiert ist.


Der libOS-Antrag hat zwar keine konkrete Alternative zu den Cloudsystemen als Ablöser der gegenwärtigen lokalen Bibliothekssysteme aufgezeigt (was wahrscheinlich sein größtes Problem war), nichtdestotrotz hat er auf der Ebene der überregionalen Zusammenführung von Daten und ihrer Integration in das Web als Linked Open Data Alternativen aufgezeigt, die durchaus Impulse für die Auswahl/Entwicklung der nächsten Generation von Lokalsystemen hätten geben können. Nun, wo sich der phantasielose CIB-Antrag durchgesetzt hat, wird womöglich alles so kommen, wie es kommen "muss". Das nennt man dann wohl eine "selbsterfüllende Prophezeiung".

Anonym hat gesagt…

Danke für die rasche und ausführliche Antwort. Ich stehe der allumfassenden Ökonomisierung und der Privatisierung ehemals öffentlich finanzierter Leistungen sehr kritisch gegenüber und sehe auch eine gewisse Tragik darin, dass Internet und WWW ihr utopisches Potenzial nie wirklich entfalten konnten. Vielleicht spielt dabei der militärische Hintergrund ihrer Entwicklung eine Rolle. Ich glaube, dass das Modell des westeuropäischen Wohlfahrtstaates seinen Zenit lange schon überschritten hat. Wenn in einem Land wie Südafrika Sabinet mit OCLC für die bibliothekarische Versorgung mit E-Medien zuständig ist, sollte auch ein Land wie die BRD damit zurechtkommen. Beim erneuten Hineinlesen in den CIB-Antrag, so pragmatisch oder profan er auch klingt, fiel mir zumindest positiv auf, dass den beiden Herstellern Ex Libris und OCLC etwas abgerungen wurde: Die Synchronisation von Alma und World Share und die verpflichtende Berücksichtigung von ZDB und DNB. Ob damit viel oder nur wenig erreicht wurde, kann ich nicht beurteilen.

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