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2015-10-26

Bibliotheksbärendienst, die Dritte

Eigentlich wollte ich doch bereits mit dem vorletzten Beitrag mein Soll für dieses Jahr erfüllt haben. Mindestens ein weiterer Beitrag ist aber offensichtlich noch nötig...

Was lief

Nach meinem Beitrag vom Mittwochabend bekam ich Freitagmorgen eine E-Mail von der Person, deren E-Mail ich in meinem Blog zitiert hatte, mit einer unbegründeten Aufforderung, die Angaben aus Ihrer Nachricht und ihren Namen umgehend von meinem Blog zu löschen. Da mir so etwas bisher nicht passiert ist, versetzte mich die Sache in ganz schöne Aufregung. Ein befreundeter Jurist und ich versuchten in kurzer Zeit, die rechtliche Lage einzuschätzen, insbesondere lasen wir auch diesen Text von Thomas Stadler, der im folgenden noch desöfteren genannt werden sollte.

Auch wenn wir beide die Lage so einschätzten, dass mein Zitat höchstwahrscheinlich keine rechtlichen Folgen haben könnte, empfahl mein Freund mir, es vorerst aus dem Blog zu nehmen. Schließlich sei die Sache nicht sicher, so "beispielsweise das Landgericht Köln regelmäßig auch die Veröffentlichung von Briefen, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, für unzulässig hält" wie es in dem genannten Text heißt. Ich ersetzte den Text durch eine Anmerkung, dass ich zur Löschung aufgefordert worden war und informierte De Gruyter. Meine Reaktion lässt sich zum einen damit erklären, dass mir schlicht die Gelassenheit und Standhaftigkeit für einen souveränen Umgang mit der Sache gefehlt haben. Zum anderen war es mir aber mittlerweile auch unangenehm, den Absendernamen genannt zu haben. Klaus Graf hatte zwar bereits auch einen Beitrag zu der Sache veröffentlicht, so dass also die Sache ohnehin nicht mehr rückgängig zu machen war – allerdings ohne den Namen zu nennen.

Die Sache ließ mir aber nach der Löschung keine Ruhe und ich war schnell unzufrieden, der Aufforderung ohne Notwendigkeit nachgekommen zu sein. Ich schrieb eine weitere E-Mail an De Gruyter, in der ich darstellte, dass die derzeitige Lage für keinen zufriedenstellend sei. Mit Verweis auf den Stadler-Text wies ich auf die Rechtmäßigkeit meines Vorgehens hin und schlug vor, das Zitat ohne Nennung des Absenders wieder in den Beitrag aufzunehmen. Auch wies ich De Gruyter darauf hin, dass sie am Streisand-Effekt kein Interesse haben dürften. Die nächste De-Gruyter-Antwort kam dann von der nächsthöheren Hierarchieebene in einem deutlich gelasseneren Ton. Es hieß nun, De Gruyter habe sich von Anfang nicht an der Wiedergabe der Verlagsposition in meinem Blogbeitrag gestört, sondern lediglich an dem direkten Zitat aus einer Geschäftsmail. Eine Paraphrase des Mail-Inhalts wäre nie als ein Problem angesehen worden. Bisher – so teilte ich De Gruyter daraufhin mit – habe sich die Sache für ich ganz anders angehört, schließlich lautete der Betreff der ersten E-Mail "Aufforderung zum Löschen" und nicht "Aufforderung zum Paraphrasieren". Was da bei De Gruyter wirklich ablief, kann ist jede/r eingeladen, sich selbst auszumalen.

Offensichtlich hatten sie auch eine Löschaufforderung an Klaus Graf geschrieben, der dies sofort auf Inetbib publik machte. Ich aber wollte die Sache hinter mich bringen und entschied mich zum zweiten, aktuellen Update des Blogposts inklusive Paraphrase der E-Mail. So weist der Text zumindest keine Lücke mehr auf und lädt zur Diskussion des eigentlichen Sachverhalts ein. Ich twitterte das Update und sendete eine Mail an Inetbib.

Was kam

Im folgenden haben sich Klaus Graf – der zunächst zur Solidarität mit mir aufgerufen hatte – und Dietrich Pannier zur Löschung kritisch geäußert und auch Eric Steinhauer wies mich auf Twitter darauf hin, dass ich das Recht auf meiner Seite habe und es sich lediglich um "Stilfragen" handele.

Klaus Graf hat sogar einen Überblick über die Rechtsprechung und Literatur zum Thema erstellt und kommt zu dem Schluss:

Grundsätzlich ist bei der Veröffentlichung fremder E-Mails trotzdem Vorsicht geboten. Aber bei harmlosen Fällen wie der Causa De Gruyter sind übermäßige Ängste nicht am Platz. Eindeutig war die Stellungnahme des Bibliotheksjuristen Dietrich Pannier in INETBIB:

http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg56677.html

Pohl habe mit dem Zitat "weder Latten der Höflichkeit noch des Rechts gerissen [...]. Man kann es auch so empfinden, dass der forsche, aber rechtlich unbeachtliche Vorhalt des Verlag geeignet sein könnte, weitere Personen von Anfragen abzuhalten."

Ich gebe Klaus Graf und Dietrich Pannier recht. Niemand sollte generell auf ein Zitieren von E-Mails zu verzichten, und ich rate, bei einer solchen Reaktion Ruhe zu bewahren und nicht voreilig zu löschen. Am besten macht man sich schon vor der Veröffentlichung von E-Mailzitaten im Web mit der Rechtslage vertraut. Da die Sache nun einmal so gelaufen ist, belasse ich es dabei und kann mich damit trösten, eine ganze Menge dabei gelernt zu haben.

Was bleibt

So wichtig Diskussionen darüber sind, ob und wie man am besten E-Mails im Web zitiert, wichtiger ist es, dass es auch in der Sache weitergeht. Die von mir im letzten Beitrag gestellte Frage ist für mich immer noch nicht abschließend beantwortet. Ich habe unterschiedliche Meinungen zur Rechtslage in Bezug auf das kostenpflichtige Angebot von Bibliotheksdienstartikeln durch De Gruyter gehört. Klaus Graf bezeichnet dies als Verstoß gegen das Urheberrecht:

Eine Retrodigitalisierung ohne Zustimmung des Autors bei Zeitschriften, bei denen nicht ausdrücklich ausschließliche Nutzungsrechte über das eine Jahr des § 38 UrhG hinaus übertragen wurden, ist auch mit Blick auf § 137 L UrhG ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Absichern lässt sich das auch mit der Zweckübertragungslehre:

https://de.wikipedia.org/wiki/Zweck%C3%BCbertragungslehre

Eric Steinhauer hält das Angebot für legal und verweist in einer direkten Nachricht an mich auf Jani, in: Wandtke/Bullinger, § 137l, Rn. 14, wo es heißt:

Sofern der Vertragspartner die Nutzungsrechte in dem von § 137l geforderten Umfang erworben hat, kann er die Sammlung und die in ihr enthaltenen Einzelwerke ... digital herausbringen (Schulze UFITA 2007/III, 641, 691). Ein juristischer Fachverlag darf so z. B. ältere Jahrgänge einer Zeitschrift auf DVD oder in einer Online-Datenbank anbieten. Bezogen auf die einzelnen Werke ist diese Befugnis wegen § 38 nicht exklusiv.

Steinhauers Fazit: "DeGruyter kann also digitalisieren, aber die Autoren der Althefte dürfen ihre Artikel weiterhin online stellen." (Siehe dazu auch den Kommentar von Klaus Graf als Antwort auf Bernhard Mittermaiers Anfrage.)

Ich kann und möchte das rechtlich nicht beurteilen und habe keine Zeit und Lust, mich näher damit auseinanderzusetzen. Da hier gegensätzliche Meinungen vorliegen, fänd ich es angemessen, wenn auch De Gruyter sich zu der Sache äußert und die rechtlichen Erwägungen darlegt, die einer kommerziellen Re-Publikation der Bibliotheksdienstbeiträge vorausgingen. Eventuell gibt ja demnächst auch der Vertrag zwischen der ZLB und De Gruyter zur Übergabe des Bibliotheksdienst Aufschluss über die Sache. Klaus Graf hat eine Informationsfreiheitsanfrage diesbezüglich gestellt...

Was tun

Ich sehe drei Handlungsfelder.

  1. Es scheint klar zu sein, dass alle Autorinnen und Autoren ihre Bibliotheksdienst-Artikel anderswo online stellen können. Ich würde mich freuen, wenn in nächster Zeit mehr und mehr Artikel unter CC0, CC-BY oder CC-BY-SA im Netz auftauchen würden. Es gibt dazu verschiedenste Plattformen. Ich habe in der Vergangenheit am liebsten E-LIS benutzt, da dauert eine Publikation aber eine ganze Weile (Ist halt von und für Bibliothekar/innen ;-). Ansonsten gibt es auch eine Menge anderer Dienste wie ResearchGate, die eine Publikation von Artikeln im Web ermöglichen. (Man sollte nur darauf achten, nicht so etwas wie Scribd oder Academia.edu zu benutzen, wo ein Download Konto und Login beim jeweiligen Dienst voraussetzen.)
  2. Die Referenzierung von Closed-Access-Artikel bei De Gruyter sollte vermieden werden, insofern es eine frei zugängliche Version desselben Textes gibt. Zwar sind die bei De-Gruyter angebotenen Artikel aus verschiedenen Gründen eine deutlich attaktivere Referenz in einem Artikel als etwa ein Link auf das ZLB-Archiv (siehe dazu meinen Kommentar). Da die De-Gruyter-Version nicht Open Access ist, ist das ZLB-Archiv aber vorzuziehen.
  3. Vergangene Veröffentlichungen im Bibliotheksdienst oder anderweitige Nicht-Open-Access-Publikationen lassen sich zwar nicht mehr rückgängig machen, allerdings lässt sich Closed Access bei zukünftigen Publikationen leicht verhindern. Ich kann nur unterstreichen, was Christian Hauschke dazu auf Infobib geschrieben hat:

    Wer offene Fachkommunikation befördern möchte – und nur offene Fachkommunikation ist in meinen Augen tatsächlich stattfindende Fachkommunikation – hat eigentlich keine Ausrede mehr. Egal, ob man sich mit der Schweizer Verbundlandschaft, mit Problemen beim Einsatz von Textvergleichsprogrammen zur vermeintlichen Plagiatsvermeidung, mit sozialer Bibliotheksarbeit, Anforderungen an einen Fachinformationsdienst, RFID in Bibliotheken oder mit Barrierefreiheit für Digitale Bibliotheken beschäftigt: Es gibt eigentlich kein Thema mehr, für das sich nicht ein Ort außerhalb der früher mal üblichen Zeitschriften finden würde. Schön wäre dann noch der Schritt weg von den sattsam bekannten Sammelbänden, die meist doch eh nur Artikelsammlungen sind, hin zu Themenschwerpunkten in OA-Zeitschriften.

2015-10-21

Wie werden Nutzungsrechte übertragen?

Wie in meinem letzten Beitrag angekündigt, hatte ich eine Mail an De Gruyter geschrieben mit dem Wunsch, dass mein Bibliotheksdienstartikel von 2009 nicht weiter auf der De-Gruyter-Webseite gegen einen Betrag von 30 Euro angeboten würde. Am 9. Oktober erhielt ich eine Antwortmail von De Gruyter.

Update II: Nachdem ich das ursprüngliche Original-E-Mail-Zitat an dieser Stelle nach einer Aufforderung von De Gruyter zum Löschen desselben heute (2015-10-23) morgen ersatzlos entfernt hatte (Update I), hat De Gruyter mir erklärt, dass es sich ausschließlich an meinem Zitieren von Geschäftsmails gestört hätte, wo eine Paraphrasierung der Verlagsposition geboten gewesen wäre. Ich entschuldige mich hiermit insbesondere für die ursprüngliche Nennung des Absendernamens – das ist in der Tat kein guter Stil – und komme dem Wunsch nach Paraphrasierung nach:

In der E-Mail hieß es, ZLB und De Gruyter hätten vertraglich vereinbart, dass die Bibliotheksdienstes-Jahrgänge von 1967 bis 2012 von De Gruyter retrodigitalisiert[*] und anschließend gegen Geld im Web angeboten werden könnten. Die ZLB habe somit diese Verwertungsrechte an De Gruyter übertragen.

Die Antwort von De Gruyter wirft in meinen Augen die grundlegende Frage auf, ob die ZLB die Verwertungsrechte für die Jahrgänge 1996 bis 2012 überhaupt je besessen hatte, die sie an De Gruyter verkauft haben soll. Soweit ich weiß, gab es keine schriftlichen Verträge zwischen der ZLB und den Autor/innen, ich zumindest habe so etwas nie unterzeichnet. Was es gab, war die dokumentierte Publikationspraxis, dass Artikel zunächst in der Printfassung und drei Monate später frei zugänglich im Web veröffentlicht wurden. So hieß es etwa noch im August 2012 auf der Startseite des Bibliotheksdienst (Wayback Machine): "Die Beiträge der Rubrik "Themen" der einzelnen Hefte werden drei Monate nach Erscheinen der Druckausgabe online im PDF-Format veröffentlicht, die Stellenanzeigen ca. 14 Tage nach Erscheinen der Druckausgabe." Vor diesem Hintergrund halte ich es für zweifelhaft, dass die ZLB alle wesentlichen Nutzungsrechte an den abgelieferten Artikeln erhalten hat, was sicher notwendige Voraussetzung ist, um sie an De Gruyter veräußern zu können.
Mich würde interessieren, wie die rechtliche Situation von Menschen eingeschätzt wird, die sich mit Nutzungsrechtfragen besser auskennen.

Was indes den von mir verfassten Text angeht, kann ich – auch wenn ich die Argumentation rechtlich fragwürdig halte – niemanden davon abhalten, ihn gegen Geld zu verbreiten. Schließlich habe ich den Artikel selbst unter CC-BY lizenziert, was wiederum voraussetzt, dass ich – und damit andere Autor/innen wohl auch – die ausschließlichen Nutzungsrechte nicht an die ZLB abgegeben habe...

[*] Auf meine Nachfrage hin wurde bestätigt, das tatsächlich die gedruckten Hefte aller Jahrgänge des Bibliotheksdienst digitalisiert worden seien, auch die Jahrgänge 1996 bis 2012, deren Artikel bereits in durchsuchbarer elektronischer Form vorlagen.

2015-09-29

Bibliotheksbärendienst

Gestern wollte ich auf einen Artikel im Bibliotheksdienst aus dem Jahr 2009 verlinken. Leider hat der alte Link auf den Einzelartikel bei der ZLB nicht mehr funktioniert und tut dies wohl schon länger nicht mehr. Die Wayback Machine hat ihn das letzte Mal im August 2013 archiviert. Bei de Gruyter, das den Bibliotheksdienst mittlerweile betreibt, werden 30 Euro für den Artikel verlangt. Mir wird schlecht, wenn ich das sehe, vor allem, weil ich damals vor Veröffentlichung des Artikels sichergestellt habe, dass ich den Preprint zeitgleich unter einer CC-BY-Lizenz veröffentlichen kann (siehe dazu den ersten Übertext-Blogpost von 2009).

Ich hatte von der Diskussion anlässlich des Wechsels von Bibliotheksdienst zu de Gruyter in Erinnerung, dass es ein 12-monatiges Embargo für Bibliotheksdienst-Artikel geben würde, nach dessen Ablauf sie frei im Internet verfügbar sind. Dem widerspricht, dass fast 50 Jahre alte Beiträge bei de Gruyter nur gegen Geld erreichbar sind.

Nachdem ich auf Twitter nachgefragt hatte, hat Jörg Prante mich darauf hingewiesen, dass die Jahrgänge 1996-2012 ja weiterhin bei der ZLB online zugreifbar sind. Leider sind in der Tat nur ganze Jahrgänge oder einzelne Hefte sowie einzelne Seiten verlink- und downloadbar (siehe hier), der direkte Zugriff auf einen einzelnen Artikel ist gar nicht mehr möglich.

Mein Fazit zum Angebot der Biblbiotheksdienst-Inhalte.

  1. alte ZLB-Artikel-URLs zu Artikeln von funktionieren nicht und sind nur noch via Wayback Machine aufrufbar
  2. stattdessen bietet die ZLB gar keine URLs oder gar DOIs für einzelne Artikel mehr an, man kann nur noch einen ganzen Jahrgang oder ein gesamtes Heft verlinken und runterladen, was eine vernünftige Zitierweise unmöglich macht.
  3. De Gruyter hingegen hat DOIs für die einzelnen Artikel von 1967 bis 2015 und nimmt 30 Euro pro Artikel.
  4. Das bedeutet, dass ein Online-Zugriff auf die BD-Artikel von 1967 bis 1995 auschließlich gegen Geld möglich ist.

Nachdem die Online-Version meines Artikels (damals nach einem dreimonatigen Embargo) veröffentlicht war, hatte ich auch die Verlagsversion parallel veröffentlicht. Zum Glück wir diese bei einer Google-Suche nach dem Artikeltitel auch am höchsten gerankt. Nichtsdestotrotz soll auch die De-Gruyter-Fassung frei zugänglich sein, und ich werde De Gruyter dazu mit Verweis auf diesen Blogpost auffordern.

Im übrigen gebe ich Klaus Graf echt, wenn er schreibt:

Es ist doch ein Skandal, dass die älteren Ausgaben , die in der ZLB Open Access waren, bei De Gruyter nun GELD kosten! Wieso thematisiert niemand diese Ungeheuerlichkeit? Was ist das für eine erbärmliche verrottete Zunft, die zum Aufdecken von Misständen einen Außenseiter wie mich braucht?

Ich hatte das Ganze einfach bisher nicht mitbekommen und leiste (“Besser spät als nie.”) jetzt einen kleinen Beitrag dazu, dieser Praxis von De Gruyter ein Ende zu setzen. (Ausdrücklich rege ich mich hier NICHT über Klaus Grafs Ton auf. Der Mann hat einfach meistens recht, wenn es um Bibliotheken und Open Access geht und das ewige Auf-die-Netiquette-Verweisen lenkt nur von der nötigen Auseinandersetzung ab.)

Einen Beitrag von mir im Bibliotheksdienst wird es in Zukunft übrigens nicht mehr geben. Ich rufe auch alle anderen dazu auf, lieber in Open-Access-Alternativen wie Informationspraxis oder Libreas oder auch einfach in einem Blog zu veröffentlichen.

2010-05-30

Fachkommunizieren - aber wie?

Seit Christian Hauschke vor einiger Zeit auf Infobib einen Beitrag zur bibliothekarischen Fachkommunikation veröffentlichte, wird in den Kommentaren und auch im Netbib-Blog von vielen Leuten fleißig diskutiert. In der Diskussion geht es um verschiedene Aspekte der Fachkommunikation, vor allem aber um die Frage:

Wie bekommen wir die Offliner dazu, an der bibliothekarischen Online-Diskussion (in Blogs etc.) teilzunehmen bzw. sie überhaupt erst wahrzunehmen?

Für die, die nicht alles lesen wollen, hat Lambert Heller in einem Kommentar mal die im Hinblick auf diese Frage genannten wichtigsten möglichen Aufgaben und Handlungsbereiche zusammengefasst. Ich stelle diese Ansätze hier nochmals verkürzt dar:
  1. Interessante Online-Texte in die bibliothekarischen Printmedien tragen, um die Online-Welt sichtbarer zu machen und neue Besucher und Mitdiskutierer zu locken.
  2. Online-Artikel (als RSS-Feed) aggregieren, um so einen schnelleren Überblick über die bibliotheksrelevanten Online-Publikationen zu ermöglichen.
  3. Aufbau eines "Overlay-Journals", in dem interessante Veröffentlichungen zu bestimmten Themen ausgesucht und gesammelt werden. Diese Vorauswahl soll den Online-Faulen den Zugriff auf relevante Web-Publikationen erleichtern. Dass ein Overlay-Journal auch gedruckt erscheinen sollte, wird in der Diskussion allerdings von vielen abgelehnt.
Zwar ging die Diskussion hauptsächlich um die oben genannte Frage, allerdings war diese nicht das einzige Thema. Christian Hauschke etwa hatte schon in dem Blogbeitrag, der die ganze Diskussion auslöste, ein grundlegendes Problem beschrieben:
"Egal, wie kommuniziert wird, es sollte diskutiert und nicht nur verkündet werden. Festzustellen ist dazu, dass zu wenig und fast ausschließlich ritualisiert kommuniziert wird. Projektberichte sind ... meist offene Briefe an die Projektgeber ohne größeren Mehrwert für die Fachöffentlichkeit. Die Bibliothekswesen haben immer noch keinen Blog auf offene Kommunikation."
 Wann ist Fachkommunikation?

Ich verfolge diese Diskussion, weil auch ich mir eine Fachkommunikation über alle Aspekte der Bibliotheksarbeit wünsche, die den gemeinsamen Lern- und Bildungsprozess bestmöglich vorantreibt und dafür sorgt, dass die Arbeit von Bibliothekarinnen und Bibliothekaren, von Bibliotheken und Verbünden sich sehen lassen kann. [1] Ich möchte hier zunächst versuchen, das Ganze nochmal von der grundlegenden theoretischen Frage aufzurollen: Was macht überhaupt eine gute Fachkommunikation aus?

Auch ich beschränke mich hier - wie die gesamte bisherige Diskussion - auf die öffentlich dokumentierte Kommunikation, d.h. auf veröffentlichte schriftliche Fachtexte. [2] Die mündliche Fachkommunikation wird hier also ausgeklammert, so interessant und relevant sie auch ist. [3]

Ich sehe zwei notwendige Bedingungen erfolgreicher schriftlicher Fachkommunikation:
  1. Zugang zur Fachliteratur
  2. Kritischer Anschluss an bestehende Texte
Zugang

Damit Fachkommunikation stattfinden kann, müssen alle an ihr Beteiligten Zugriff auf die Fachveröffentlichungen haben. (Ich hatte diese Notwendigkeit auch mal in einen Aphorismus gefasst.) Um diesen Zugriff zu garantieren, sollte es keine Preisbarrieren oder technischen Schranken geben, die einen Zugriff durch Interessierte erschweren oder gar verunmöglichen. Kurz: Fachtexte sollten Open Access publiziert werden. Der Ruf nach Open Access ist nichts Neues und wurde auch von verschiedenen Personen in der Diskussion getätigt, weshalb ich das Thema hier nicht weiter auswalzen möchte.

Wichtig ist hier zu erwähnen, dass der Zugang über einen langen Zeitraum hinweg ermöglicht werden muss, denn Fachkommunikation findet u.U. über Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte statt. Der Erfolg und Misserfolg onlinebasierter Fachkommunikation ist naturgemäß stark an die Frage nach funktionierenden Mechanismen der Langzeitarchivierung gekoppelt.

Es bleibt nur zu fordern: Öffnet die Postillen und macht sie zu Publikationen, die wirklich frei öffentlich zugänglich sind und zwar für alle und nicht nur für jene, die das nötige Geld oder einen Bibliotheksausweis haben!

Kritischer Anschluss

Ein wesentlicher Bestandteil von Fachkommunikation ist der kritische Anschluss an bestehende Texte. [4] Dies schließt unter anderen folgende Handlungen ein: gründliches Lesen, um einen Text hinreichend zu verstehen; Kommentieren, um die eigene Perspektive ins Spiel zu bringen; Paraphrasieren, um zu zeigen, ob und wie man etwas verstanden hat; Kritisieren, indem man Widersprüche aufweist und Unterscheidungen als nutz-, sinnlos oder diskriminierend herausstellt; zustimmend Verweisen und zusammenfassen, um an bestehende Texte anzuknüpfen und und und.

Was Fachkommunikation nicht ist: ein bloßes Verkünden und Anpreisen der eigenen Erfahrungen, Produkte und Projekte, möglichst allgemein gehalten, um keine Reibungsfläche für kritische Anknüpfungen zu bieten; oder das Zitieren aus anderen Texten, ohne diese gründlich gelesen zu haben. Fachkommunikation heißt auch nicht rechthaberisch oder verächtlich auf andere Texte zu reagieren, sondern den Mitdiskutanten den nötigen Respekt zu zollen.

Es folgt das Desideratum: Knüpft kritisch an Fachtexte an, seien dies Zeitschriftenartikel, Bücher, Blogposts, Mailinglistenbeiträge etc.

Anforderungen an Zeitschriften

Jakob Voß hat im Laufe der Diskussion fünf Forderungen für Fachzeitschriften aufgestellt, die Christian Hauschke um eine weitere wichtige Forderung ergänzte. Ich gebe diese sechs Forderungen hier wieder, weil auch ich sie in diesem Zusammenhang für wesentlich halte und uneingeschränkt unterstütze:
  1. Open Access (d.h. bei gedruckten Artikeln, dass sie zeitgleich online verfügbar sein müssen)
  2. Verlinkbarkeit einzelner Artikel
  3. Archivierung in einem Repository.
  4. RSS-Feed über die einzelnen Artikel und Ausgaben und
  5. Kommentarfunktion (bei Bedarf moderiert).
  6. Möglichst (auch) als HTML veröffentlicht.
Der zweite Punkt - die Forderung nach Verlinkbarkeit - ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, weil Verlinkbarkeit und damit Adressierbarkeit eben notwendige Bedingung ist, um explizit an einen Text anzuknüpfen. Würden sich sämtliche bibliothekarische Fachpublikationen an diese sechs Regeln halten, so hätten wir für die Fachkommunikation zumindest schon mal eine optimale Infrastruktur, die die Forderungen nach Open Access und dauerhafter Anschließbarkeit erfüllt.
Zwar ist die funktionierende technische Infrastruktur notwendige Bedingung von Fachkommunikation, viel wichtiger aber ist eine "Kultur des kritischen Anschlusses". So wie ich das bisher wahrgenommen habe, stehen viele bibliothekatrische "Fach"-Texte nur für sich allein da (sie "verkünden") und beziehen sich allenfalls oberflächlich auf andere Texte. So etwas ist eher als Simulation von Fachkommunikation zu bezeichnen, als dass wirklich fachkommuniziert wird.

Dass eine fruchtbare Kommunikationskultur entsteht, gefördert und gepflegt wird, dafür muss letztlich jede Profession selbst sorgen...


[1] Im Übrigen finde ich es sehr interessant, dass auf einmal in bibliothekarischen Kreisen über Fachkommunikation gesprochen wird, sobald es um das eigene Fach geht. Ansonsten wird ja eher über Fachinformation gesprochen, die (z.B. in Fachzeitschriften) einfach vorhanden ist und nur gesammelt, erschlossen und zugänglich gemacht werden muss. Zur - hier nicht thematisierten - Rolle der Bibliothek als Ermöglicherin von Kommunikation hoffentlich irgendwann mehr...

[2] Ein Fachtext wird nicht durch seinen Publikationsort definiert, d.h. ein Text wird nicht dadurch zum Fachtext, weil er in einer "Fach"zeitschrift erscheint (und in der Tat gibt es in solchen Zeitschriften viele Texte, die ich nicht als Fachtexte bezeichnen würde). Meines Erachtens definiert sich ein Fachtext über seinen Inhalt und seine Form sowie über seine öffentliche Zugänglichkeit und Adressierbarkeit. Es gibt eine Menge Blog- wie Mailinglistenbeiträge, die ich als Fachtexte klassifizieren würde.

[3] Ich möchte nur einmal ausdrücklich das BibCamp loben, dass - im Vergleich zu den klassisch durchorganisierten formellen Tagungen mit ihren so langen wie langweiligen Frontalveranstaltungen - in meinen Augen eine ideale informelle Plattform für eine spannende und fruchtbare mündliche Fachkommunikation darstellt. Am Beispiel des BibCamps müssen sich andere Versuche organisierter persönlicher Fachkommunikation messen lassen.

[4] Da es sich um Fachkommunikation handelt, sollten diese Anschlüsse natürlich durch entsprechende Verweise explizit gemacht werden, was ja online der Hyperlink erleichtert, während man offline noch die gute alte Fußnote setzen muss. Und damit diese Links auch in Zukunft verfolgt werden können, ist es wichtig, dass die Adressen der referenzierten Texte stabil sind.

2009-11-09

Wissen und Informationsfreiheit

Anstatt eines Credos, hier ein Scio, also anstatt eines Glaubensbekenntnisses ein Wissensbekenntnis:
Ich weiß, dass über alles Wissen gestritten werden muss. Nur dieses  Wissen ist unbestreitbar, dass die beste Voraussetzung jedes Wissensstreits der freie Zugriff Aller auf die relevanten Informationen ist.

2009-07-16

Rettet das Urheberrecht, verbietet die Schrift!

Dieses ganze Geblubber von Leuten wie Roland Reuß und auch Volker Rieble gestern wieder auf einer Anti-Google- und Anti-Open-Access-Veranstaltung mit dem Titel "Autorschaft als Werkherrschaft in digitaler Zeit" im Frankfurter Literaturhaus, lässt einen nur ratlos mit der Schulter zucken.
Reuß und Rieble sehen sich offensichtlich als hochgeistige Menschen an, deren Schriftprodukte deswegen auch nur von einem erlauchten Kreis ebenso "intellektueller" Personen gelesen werden sollten. Alles andere würde ihre Werke entwerten. Deshalb müsse ein Autor derartige Kontrolle über sein Werk haben, dass er die Kontexte bestimmen kann, in denen das Werk präsentiert wird.
Zum Hintergrund meiner Interpretation hier einige Originalquellen und Paraphrasen entsprechender Aussagen von Reuß und Rieble.

Am 25.4.2009
schreibt Reuß in der FAZ:
Niemand kann ihm [dem Wissenschaftler, AP] vorschreiben, in welchem Kontext sein Werk erscheint - oder gar diesen Kontext durch das unerlaubte Hochladen einer Arbeit auf irgendeinen Server bestimmen.
Wolfgang Tischer paraphrasiert Reuß' gestrige Ausagen zum Thema wie folgt:
Open Access berge laut Reuß die Gefahr, dass das Werk in einer Art und in einem Umfeld präsentiert werden könnte, wie es der Urheber niemals intendiert habe.
Thierry Chervel fasst Volker Riebles "Gedanken" zusammen:

Er [Volker Rieble] sah sich zum Beispiel als Teil einer Elite und möchte bestimmte seiner Werke nicht ohne seine Zustimmung einem von ihm als unqualifiziert angesehenen Netzpublikum zugeführt sehen.
Passenderweise fügt Thierry Chervel hinzu: "Bei späterer Gelegenheit wird er sicherlich erklären, wie er den Zugang zu Bibliotheken zu regulieren gedenkt." An diesen Gedanken möchte ich anknüpfen und ihn weiterführen. Mich erinnert das Ganze nämlich doch sehr an die einschlägige Schriftkritik in Platons Dialog "Phaidros" (275d), wo es heißt:

Ist sie aber einmal geschrieben, so schweift auch überall jede Rede gleichermaßen unter denen umher, die sie verstehen, und unter denen, für die sie nicht gehört, und versteht nicht, zu wem sie reden soll, und zu wem nicht. Und wird sie beleidiget oder unverdienterweise beschimpft, so bedarf sie immer ihres Vaters Hülfe; denn selbst ist sie weder sich zu schützen noch zu helfen im Stande.
(Übersetzung von Friedrich Schleiermacher, siehe auch den Phaidros im Projekt Gutenberg.)

Die Ansichten Reuß', die Andrea Diener unter dem Schlagwort "Texturheberschaft als Mutterschaft" zusammenfasst, passen doch vorzüglich in diese Weltsicht. Es ist eben die Schrift - und nicht das Internet -, die den Vätern und Müttern die Kontrolle über ihre geistigen Kinder schon lange entzogen hat. Vielleicht sollten Reuß und Co. also mal ihren Gedanken zuendeführen und den radikalen Schluss ziehen: Rettet das Urheberrecht, verbietet die Schrift! Dann würde wenigstens jeder auf Anhieb merken, was da für ein Unsinn geredet wird.